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Transkript der Indexkarte: Trins

1  Anlage
2  Trins
3  Gemäß § 9 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung
1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Ge-
setz LGBl. Nr. 98/1991, wird kundgemacht:
Die Tiroler Landesregierung hat mit Beschluß
vom 1. Februar 1994 gemäß § 8 Abs. 2 der Tiroler
Gemeindeordung 1966 der Gemeinde Trins fol-
gendes in der Anlage abgebildete Wappen verlie-
hen:
"In Gold ein erhöhter, oben gezinnter schwarzer
Balken, darunter ein giebelloser roter Sparren."
Die Farben der Gemeindefahne sind Rot-
Gelb.
Der Landeshauptmann:
Weingartner
Der Landesamtsdirektor:
Gstrein
4  aus: Ld.Gesetzbl.f.Tirol 1994, 7. Stück, v. 24.2., S. 78 Z 1355
5  Anlage

Wappenträger: Trins
Ort: Trins
Jahr: 1994
Genannte Quelle:
Index zum Landesgesetzblatt für Tirol von 1955 bis 1986 | Jahr 1994. [auf dieser Karte: Ld.Gesetzbl.f.Tirol 1994] | 7. Stück, Seite 78
Standort: Innsbruck Ferdinandeum Bibliothek | Signatur Z 1355


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