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Transkript der Indexkarte: Hatting

1  Wappen
2  Hatting
3  Gemäß § 9 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung
1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Ge-
setz LGBl. Nr. 98/1991, wird kundgemacht:
Die Tiroler Landesregierung hat mit Beschluß
vom 1. Februar 1994 gemäß § 8 Abs. 2 der Tiroler
Gemeindeordnung 1966 der Gemeinde Hatting
folgendes in der Anlage abgebildete Wappen ver-
liehen:
"Auf goldenem Grund unten vier blaue Wellen,
deren oberste in zwei Kleeblätter ausgeht."
Die Farben der Gemeindefahne sind Blau-
Gelb.

Der Landeshauptmann:
Weingartner

Der Landesamtsdirektor:
Gstrein
4  aus: Ld.Gesetzbl.f.Tirol 1994, 7. Stück, v. 24.2., S. 78 Z 1355
5  Anlage

Wappenträger: Hatting
Ort: Hatting
Jahr: 1994
Genannte Quelle:
Index zum Landesgesetzblatt für Tirol von 1955 bis 1986 | Jahr 1994. [auf dieser Karte: Ld.Gesetzbl.f.Tirol 1994] | Stück 7, Seite 78
Standort: Innsbruck Ferdinandeum Bibliothek | Signatur Z 1355


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