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Transkript der Indexkarte: Stumm

1  Wappen
2  Stumm


Gemäß § 9 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeord-
nung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch
das Gesetz LGBl. Nr. 98/1992, wird kundge-
macht:
Die Tiroler Landesregierung hat mit Be-
schluß vom 4. April 1995 gemäß § 8 Abs. 2 der
Tiroler Gemeindeordnung 1966 der Gemeinde
Stumm folgendes in der Anlage abgebildete
Wappen verliehen:
"Im rechten roten Feld des gespaltenen
Schildes der heilige Rupert in Silber mit gol-
denem Heiligenschein, in der rechten Hand den
goldenen Bischofsstab und in der linken ein
goldenes Salzgefäß haltend. Das linke Feld
schrägrechts geteilt, oben in Gold ein steigen-
der schwarzer Steinbock, unten in Schwarz
zwei aufsteigende goldene Spitzen."
Die Farben der Gemeindefahne sind Gelb-Rot.


Der Landeshauptmann:
Weingartner
3  aus: Ld.Ges.Bl.f.Tirol 1995, 4.5., 9.Stück, S.108 Z 1355

Wappenträger: Stumm
Ort: Stumm
Jahr: 1995
Genannte Quelle:
Index zum Landesgesetzblatt für Tirol von 1955 bis 1986 | Jahr 1995. [auf dieser Karte: Ld.Gesetzbl.f.Tirol 1995] | 9. Stück, Seite 108
Standort: Innsbruck Ferdinandeum Bibliothek | Signatur Z 1355


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